Opferberatung, Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen
Oberstes Ziel ist die bestmögliche unabhängige Beratung und Unterstützung der Betroffenen – und zwar in allen drei Sprachregionen nach einem national einheitlichen Modell. Opferberatung und kircheneigene Meldestrukturen werden organisatorisch und personell klar voneinander getrennt. Betroffene sollen nicht in derselben Organisation beraten werden, in der sie Opfer von Machtmissbrauch und Gewalt wurden.
Unabhängige Opferberatung
In der ganzen Schweiz können sich Betroffene an die unabhängigen professionellen Beraterinnen und Berater der von den Kantonen anerkannten Opferberatungsstellen wenden. Die kirchlichen Meldestellen und Ansprechpersonen bieten ab Januar 2025 keine eigene Opferberatung mehr an, sondern weisen Anfragen an die kantonalen Opferberatungsstellen weiter. Betroffene können frei wählen, an welche dieser Beratungsstelle sie sich wenden wollen, unabhängig von ihrem Wohnort. Die Dienstleistungen sind unentgeltlich.
Die kantonal anerkannten Beratungsstellen und ihre Angebote sind zu finden auf www.opferhilfe-schweiz.ch
Die Betroffenenorganisationen (Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld IG-MikU, Soutien aux personnes abusées par des prêtres de l’Eglise catholique SAPEC, Gruppo di ascolto per vittime di abusi in ambito religioso GAVA) sowie die Anlaufstelle für verjährte Fälle – Commission Ecoute–Conciliation–Arbitrage–Réparation CECAR– spielen weiterhin eine zentrale Rolle, da viele Betroffene sich als erstes an sie wenden.
Kirchliche Fallbearbeitung wird neu ausgerichtet
Teilweise hatten dieselben kirchlichen Stellen, die Missbrauchs-Meldungen entgegengenehmen, auch Opfer beraten und Fälle mitbearbeitet. Je nach Bistum gelten dazu unterschiedlichen Vorgehensweisen. Die Beratung von Opfern wird künftig von den kantonalen anerkannten Stellen durchgeführt. Und die Fallbearbeitung wird im Verlauf der nächsten Jahre auf der Basis schweizweiter Standards neu ausgerichtet und professionalisiert.