Kirchliches Straf- und Disziplinargericht
Ein nationales kirchliches Gericht soll künftig die korrekte und schweizweit einheitliche Anwendung der kircheneigenen Richtlinien und Strafnormen im Umgang mit Missbrauchsfällen gewährleisten. Analog zum staatlichen Strafverfahren sollen im kirchlichen Strafverfahren die Schutz-, Informations- und Verfahrensrechte der Betroffenen definiert und garantiert werden.
Dieses nationale Gericht wird im Bereich der kirchlichen Strafverfahren die Gerichte der Bistümer ersetzen. Dadurch wird die Rechtsprechung in allen Schweizer Bistümern vereinheitlicht. Das nationale Strafgericht setzt sich nicht nur aus Priestern zusammen. Es wirken auch kirchenrechtlich kompetente Frauen und Männer sowie weitere Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft mit.
Die zuständigen vatikanischen Stellen haben der Schaffung des nationalen Gerichts zugestimmt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain erarbeitet 2025 die rechtlichen Grundlagen dafür.
In dieser Arbeitsgruppe wirken neben kircheninternen Kirchenrechtsexperten auch Prof. Dr. Brigitte Tag (Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Universität Zürich) und Pierre Cornu (Richter am Obergericht des Kantons Neuenburg) mit. Bereits in Gang ist auch die Suche nach dem künftigen Gerichtspersonal.