Assessments für die Zulassung zum kirchlichen Dienst
Als zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens neuer Seelsorgerinnen und Seelsorger der katholischen Kirche werden künftig standardisierte psychologische Assessments durchgeführt. Die katholische Kirche hat dafür verbindliche Standards festgelegt. Grundlage bilden Basiskompetenzen, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte.
Mit Fachpersonen aus dem Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich wurde ein mehrstufiges Assessment entwickelt. Es besteht aus einer testpsychologischen Abklärung, einem kompetenzorientierten Gespräch sowie einer weiteren, vertieften psychologischen Abklärung.
Die Umsetzung ist ab Mitte 2025 für ausgewählte Berufsgruppen auszubildender bzw. neu anzustellender Personen im kirchlichen Dienst geplant. Details zum Assessment-Verfahren folgen.